2G:
Im Kölner Zoo gilt die 2G-Regel. Damit ist der Eintritt für Geimpfte und Genesene möglich.

Geimpft: Ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, die vor mindestens 14 Tagen erfolgte. Wir akzeptieren digitale Impfnachweise (Corona-Warn-App oder CovPass-App), den gelben Impfpass sowie das gedruckte Impfzertifikat.

Genesen: Eine Bescheinigung eines positiven PCR-Tests, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.

Ausnahmen gelten:
  • für Kinder bis zum 6. Lebensjahr besteht Zugang ohne Impfung und Testung.
  • für schulpflichtige Kinder/Jugendliche ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr besteht Zugang aufgrund der „allgemeinen Schultestungen“ (ausgenommen ist der Zeitraum der Schulferien in NRW vom 24.12.21 bis 08.01.22) oder eines tagesaktuellen (max. 24 Stunden) Antigen- oder PCR-Tests.
  • für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hierfür wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Diese Personen müssen dann einen Test vorweisen – entweder Antigen-Test (nicht älter als 24h) oder PCR-Test (nicht älter als 48h). Schwangere Personen benötigen ihren Mutterpass und ebenfalls einen tagesaktuellen (max. 24 Stunden) Antigen- oder PCR-Test. 

Im Kölner Zoo gelten darüber hinaus aktuell auf behördliche Anordnung hin auch weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregelungen sowie weitere Sonderegeln. Wir bitten, die für Sie daraus resultierenden Umstände zu entschuldigen und wünschen Ihnen einen angenehmen Zoobesuch! 


Maske/Test:
Es besteht keine Maskenpflicht.

In Innenräumen besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen (Kinder unter 7 Jahren sind davon ausgenommen).

Die Tierhäuser sind geöffnet. In den Häusern besteht Maskenpflicht


Sonstige Angebote und Services:
Die Spielplätze sind geöffnet. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregelungen für Betreuungspersonen.

Die Zoo-Gastronomie bietet ihr nahezu vollständiges Angebot.

Beide ZooShops sind geöffnet (Maskenpflicht).

Kommentierte Fütterungen müssen leider derzeit noch entfallen.

Tageskarten-Kauf hier

Alle Informationen zu den Sonderregelungen im FAQ

 

Der Kölner Zoo bittet um Ihr Verständnis.

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