Kölner Zoo ab Sonntag, 16. Mai, 9 Uhr wieder geöffnet

Nachweise über einen Negativ-Test oder eine Immunisierung sind erforderlich. Testzentrum am Zoo https://corona-status-online.de/standorte/zoo.html

Zertifizierter Negativer Test, nicht älter als 24 Std. für alle. Kinder bis einschl. 7 sind ausgenommen. Geimpfte (vollständig, 2 Wochen nach letzter Impfung) benötigen keinen zusätzlichen Test. 

Testzentrum am Zoo steht nach Terminvereinbarung (https://corona-status-online.de/standorte/zoo.html) zur Verfügung. 

Maskenpflicht besteht nur in den Innenräumen (ZooShop, Toiletten), auf dem Außengelände nicht.

Die Tierhäuser müssen derzeit noch geschlossen bleiben. Wir hoffen, diese schon bald öffnen zu können. Der Nebeneingang muss ebenfalls geschlossen bleiben mit herzlicher Bitte um Ihr Verständnis.

Wichtig: Wer den Zoo besuchen will, braucht neben einer gültigen Eintrittskarte (Dauer- oder Tagesticket) aktuell zusätzlich ein kostenlos im Vorfeld erworbenes „Reservierungs-Ticket“ für den entsprechenden Besuchstag. Das Online-Reservierungs-Tool finden Sie unter www.koelnerzoo.de/reservierung-de.

Die Spielplätze sind geöffnet. Hier gelten die allgemeinen Abstandsregelungen für Betreuungspersonen.

Kommentierte Fütterungen müssen leider entfallen.

Die Zoo-Gastronomie bietet an verschiedenen Imbissen Snacks "to go" an.

Der ZooShop am Haupteingang ist geöffnet (Maskenpflicht).

Wir bitten um Verständnis, dass der Besuch zur Vermeidung von Gegenverkehr nur entlang der klassischen Rundwegs-Ausschilderung erfolgen kann (gegen den Uhrzeigersinn). Bitte beachten Sie unsere Wegeführung und Sonderausschilderung!

Es gelten die normalen Ticket-Tarife (Ausnahme: Wir bieten keine Gruppentarife an, da Gruppeneinlass im Rahmen der allgemeinen Kontaktsperre aktuell nicht möglich sind.

Tageskarten-Kauf hier

Reservierungs-Ticket hier

 

 

 

 

Kulanzregelungen für bestehende Jahres- und Schnupperkarten

Gültige und während der Schließung abgelaufene Jahres- und Schnupperkarten verlängern wir selbstverständlich kostenlos um den Zeitraum der Schließung. Diese Verlängerung wird unmittelbar an das reguläre Ablaufdatum angehangen bzw. bei bereits abgelaufenen Jahreskarten wird dieser Zeitraum neu aktiviert.

Wünschen Sie keine Anrechnung, betrachten wir es als Ihre Art, uns angesichts der Einnahmeausfälle zu unterstützen und danken Ihnen herzlich.

Auch Schnupperkartengutscheine zur Einlösung werden um den Zeitraum der Schließung nach dem 1. Geburtstag des Kindes verlängert, wenn dieser in die Zeit der Schließung fällt.

Einlösung: montags bis freitags (außer an Feiertagen).